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Wahlrechtsreform – Chronologie eines Versagens?


Prof. Dr. med. Rolf Zander
Mail: cr-zander@widersprueche.eu
Web: www.widersprueche.eu

Präsident des Deutschen Bundestages
Herrn Dr. Wolfgang Schäuble
11011 Berlin

5. Juni 2021 / Antwort vom 14. Juni 2021

Wahlrechtsreform – Chronologie eines Versagens?

Sehr geehrter Herr Bundestagspräsident,

nach dem Bundespräsidenten bekleiden Sie das zweithöchste Amt im Staat, Sie repräsentieren das Parlament und damit die Legislative unseres Landes.

Mit diesem dritten Offenen Brief setzen wir die Reihe an Sie fort:

15 Monate vor der Bundestagswahl am 26. September 2021
Die große Koalition hat am 03.07.2020 verhindert, dass im Bundestag über einen Gesetzentwurf der Opposition zum Wahlrecht abgestimmt werden konnte. Mit ihrem gemeinsamen Gesetzentwurf wollten FDP, Grüne und Linke das Parlament verkleinern [1].

12 Monate vor der Bundestagswahl
Gregor Mayntz (Vorsitzender der Bundespressekonferenz von 2011 bis 2020) bringt es auf den Punkt: 299 Abgeordnete werden nach dem Anteil an Zweitstimmen von den Listen der Parteien gewählt. Die anderen 299 mit der Erststimme. Aber sie brauchen in ein bis zwei Wahlgängen nicht die relative, sondern die absolute Mehrheit in ihrer Region. Das Ergebnis wären gleiche Chancen für jeden bei beiden Stimmen. Und ein Parlament mit 598 Abgeordneten und keinem Sitz mehr [2].

11 Monate vor der Bundestagswahl
Bundestagspräsident Schäuble hatte sich bei der Abstimmung zur Wahlrechtsreform vom Oktober 2020 enthalten und gab eine persönliche Erklärung zu Protokoll: „Die Maßnahmen sind zur dringend notwendigen Reform kaum geeignet und reichen nicht aus" [3].
Bei der Abstimmung enthalten? "Das Ergebnis ist für mich nicht akzeptabel. Ich bin sehr enttäuscht. Das ist kein Ruhmesblatt für den Bundestag. Mein Gewissen spricht dagegen" [4].

8 Monate vor der Bundestagswahl
Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz hat am 19.01.2021 die vorsorgliche Verfassungsbeschwerde des Unterzeichners – fehlende Ankündigung eines Termins für die Stichwahl zur Landtagswahl in Rheinland-Pfalz 2021 – zurückgewiesen und eine Missbrauchsgebühr von 200 € auferlegt, weil die Antragstellung von jedem Einsichtigen als völlig aussichtlos angesehen werden muss.

6 Monate vor der Bundestagswahl
Folge der Landtagswahl in Rheinland-Pfalz am 14.03.2021: Im Wahlkreis Germersheim hat der SPD-Kandidat einen Negativ-Rekord aufgestellt, d. h. er hat mit nur 16,4 % der Stimmen aller Wahlberechtigten gewonnen, dicht gefolgt von weiteren SPD-Gewinnern in Koblenz mit 17,3 % sowie in Ludwigshafen I und Speyer mit je 17,7 % [5].

6 Monate vor der Bundestagswahl
Grüne, FDP und Linke im Bundestag kritisieren vehement, dass die von Union und SPD fest zugesagte Kommission zur Reform des Wahlrechts noch immer nicht eingesetzt ist. „Das ist eine beispiellose Frechheit der Koalition. Hier wurden das Parlament und die Öffentlichkeit gezielt getäuscht und verladen“, erklärte der erste Parlamentarische Geschäftsführer der Linken-Fraktion, Jan Korte [6].

Antwort hierzu vom 14.06.2021: "Ihre Anregungen werde ich daher den Obleuten der Wahlrechtskommission zur Kenntnis geben, sodass diese Ihre Überlegungen in die Arbeit der Kommission einbeziehen können."

4 Monate vor der Bundestagswahl
Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) im Interview: „Wir können nicht so weitermachen. Wie reformfähig ist ein politisches System, das noch nicht mal eine Verkleinerung des Bundestags hinkriegt? Das gehört zu den bittersten Erfahrungen dieser Legislaturperiode, und es lag sicher nicht an einem Mangel meiner Bemühungen" [7].

3 Monate vor der Bundestagswahl
Letzte Sitzung des Bundestages am 25.06.2021 bedeutete eine erneute „Arbeitsverweigerung“ der Abgeordneten, Formulierung von Abgeordnetenwatch:
Nach 5,5 Monaten 2017/18 (Wahl am 24.09.2017, konstituierende Sitzung am 24.10.2017, Wahl der Bundeskanzlerin am 12.03.2018) und jetzt 3 Monaten in 2021 (25.06. bis 26.09.2021) macht 8,5 Monate = 18 % der zur Verfügung stehenden Zeit einer Wahlperiode von 48 Monaten [8].

Sehr geehrter Herr Bundestagspräsident,

dieses Desaster könnte sehr wohl an einem Mangel Ihrer Bemühungen liegen, das Ergebnis ist für den Wähler nicht akzeptabel. Um dem Vorwurf der „Arbeitsverweigerung“ durch Sie, dem zweithöchsten Repräsentanten Deutschlands, und die Abgeordneten zuvorzukommen, nutzen Sie die Chance für eine Sondersitzung des Bundestages zur Wahlrechtsreform.
Diese Reform des BWahlG erfordert in § 5 (Wahl in den Wahlkreisen) nur einen Zusatz: Gewählt ist der Bewerber, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt, wird die absolute Mehrheit verfehlt, erfolgt eine Stichwahl unter den beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen.

Mit den besten Grüßen

R. Zander (79, parteilos)

Literatur

  1. Süddeutsche Zeitung 04.07.2020
  2. AZ Mainz 06.10.2020
  3. Süddeutsche Zeitung 10.10.2020
  4. Süddeutsche Zeitung 14.10.2020
  5. Landtagswahl Rheinland-Pfalz 14.03.2021
  6. AZ Mainz 12.04.2021
  7. AZ Mainz 22.05.2021
  8. Berechnung anhand der Daten aus 2017/18 und 2021

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