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Fluglärmgebühren Fraport – zweckgebundene Verwendung


Prof. Dr. med. Rolf Zander
Mail: cr-zander@widersprueche.eu
Web: www.widersprueche.eu

Herrn Stefan Schulte
Vorstandsvorsitzender der Fraport AG
60547 Frankfurt am Main                                                                

5. September 2019 / keine Antwort erhalten

Sehr geehrter Herr Schulte,

wenn man sich an die Nachrichten aus dem Jahr 2017 erinnert, dann scheint die Problematik des Fluglärms in der Umgebung der Fraport noch lange nicht gelöst zu sein:

  • Bericht des Umweltbundesamtes: Das Fluglärmschutzgesetz schützt die Menschen trotz der Novelle 2007 nicht genügend, statt der erwarteten 800 Mio. € werden die Flughafen-Betreiber voraussichtlich nur 150 Mio. € für Lärmschutz-Erstattungen zahlen [1].
  • Seit Oktober 2011 gibt es in Frankfurt ein Nachtflugverbot von 23 bis 5 Uhr, die größeren Flughäfen in Deutschland haben alle Nachtflugbeschränkungen, in Düsseldorf, dem drittgrößten Airport, sogar von 22 bis 6 Uhr [2].
  • Die hessische Landesregierung hat sich ab sofort mit einer freiwilligen Vereinbarung mit dem Flughafen Frankfurt auf eine Deckelung des Fluglärms geeinigt, Ziel sei es, das durchschnittliche Lärmniveau auf einen Wert zu deckeln, der den aktuellen nicht wesentlich überschreitet [3].
  • Das Nachtflugverbot in Frankfurt gilt für alle – auch für Ryanair, betonte der hessische Verkehrsminister Tarek Al-Wazir (Grüne), Lufthansa hatte zuvor kritisiert, dass im November 35 der 45 Landungen nach 23 Uhr auf das Konto von Ryanair gingen – bei einem Anteil an den gesamten Flugbewegungen in Frankfurt von drei Prozent [4].

Aktuell kommt 2019 aber ein neues Thema in die Diskussion: Fluglärmgebühren sollen helfen, den Fluglärm im Rhein-Main-Gebiet zu reduzieren. Hier die Frage:

Wie hoch waren die Fluglärmgebühren in 2018, insbesondere während des Nachtflugverbots von 23 bis 5 Uhr, und wurden sie – zweckgebunden – verwendet?

Die folgenden – widersprüchlichen – chronologischen Zitate beschreiben die Thematik:

  • Gegen das Nachtflugverbot, eine gesetzlich festgelegte Vorgabe, wurde 2018 im Mai 185 mal und im Juni 203 mal verstoßen [5].
  • Im September 2018 wurden 89 Landungen und 52 Starts von 23 bis 24 Uhr registriert [6].
  • Mit Gebühren von bis zu 7.500 € pro Flug-Bewegung will der künftige Flughafen BER die Fluggesellschaften zu leiserem Fliegen veranlassen [7].
  • Der Flughafen Zürich will den Lärmpegel beim Starten und Landen durch höhere Gebühren reduzieren, die Einnahmen werden zweckgebunden verwendet [8].
  • Das Land Rheinland-Pfalz fordert erhöhte Lärmentgelte für Starts und Landungen in der Nacht, die Zuschläge sollten um 500 Prozent angehoben werden. In der ersten Jahreshälfte 2019 landeten 261 Flugzeuge nach 23 Uhr [9].
  • Fluglärmmessung an der Unimedizin Mainz zeigt steigende Belastung: Im Mai 2018 waren es 518 Fluglärm-Ereignisse in den Nachtstunden und 14 in der Kernnacht von 23 bis 5 Uhr. Besonders laute Flieger müssen außerdem mit hohen Bußgeldern belegt werden, die maximal 500 € seien da viel zu wenig, so der Kardiologe Prof. Münzel [10].

Mit Dank im Voraus für Ihre Antwort
und besten Grüßen nach Frankfurt

R. Zander, Mainz (77, parteilos)

Alle Zitate aus der Allgemeinen Zeitung Mainz:

  1. 24.07.2017
  2. 05.08.2017
  3. 08.11.2017
  4. 09.12.2017
  5. 28.07.2018
  6. 18.10.2018
  7. 01.07.2019
  8. 08.06.2019
  9. 16.07.2019
  10. 17.07.2019

|   Rheinland-Pfalz
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