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Rauchverbot in Autos


Prof. Dr. med. Rolf Zander
Mail: cr-zander@widersprueche.eu
Web: www.widersprueche.eu

Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales
des Landes Nordrhein-Westfalen
Herrn Karl-Josef Laumann
40219 Düsseldorf

26. November 2019 / keine Antwort erhalten

Rauchverbot in Autos

Sehr geehrter Herr Minister,

Sie gelten als Initiator der Bundesrats-Initiative zum Rauchverbot in Autos [1], beschlossen am 11. Oktober 2019 [Bundesrat Drucksache 435/19].
Das erklärte Problem und Ziel: Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens in geschlossenen Fahrzeugen in Anwesenheit von Minderjährigen oder Schwangeren.

Sehr geehrter Herr Minister, gestatten Sie dazu bitte folgende drei Fragen:

  1. Können Sie Ihr vorgeschlagenes Rauchverbot in Autos 2019 rechtfertigen, nachdem sich die CDU/CSU seit 1992 für die Tabakwerbung einsetzt?
  2. Wollen Sie die Polizeibeamten in NRW ausbilden, das geplante Rauchverbot auch auf aktiv und passiv rauchende Schwangere auszudehnen, und wer soll die Diagnostik der Frühschwangerschaft vornehmen und wie?
  3. Fürchten Sie nicht, dass Ihr Parteikollege Amthor seinen Vorwurf an die Grünen „kleinkarierte Verbotspartei“ auch auf die CDU von NRW  ausdehnt?

Hier die zugrundeliegenden Widersprüche:

Ad 1: CDU/CSU zur Tabakwerbung in Deutschland (in Stichworten)

1992 – Christdemokraten im Europa-Parlament gegen Verbot der Tabakwerbung [2].

1997 – Minister Seehofer (CSU) gegen Verbot von Zigarettenreklame bei der Formel 1 [3].

1998 – Widerspruch aus Bonn gegen geplantes Tabak-Werbeverbot in der EU [4].

2000 – EuGH folgt der Klage der Bundesregierung gegen Richtlinie Tabakwerbeverbot [5].

2006 – EU: In Deutschland mehr Zigarettenautomaten als in der gesamten übrigen EU [6].

2007 – Volker Kauder CDU/CSU gegen ein radikales Rauchverbot in der Gastronomie [7].

2017 – Minister Schmidt (CSU) beklagt: Gesetzentwurf von 2016 zum Tabak-Werbeverbot nicht zur Abstimmung [8].

2017 – CDU im NRW-Wahlkampf 2017 für Nichtraucherschutz ohne Bevormundung. Trotz Übereinkunft mit der WHO seit 2010 Gesetzentwurf nicht auf der Tagesordnung. Philip Morris sponsert 2010 - 2015 insgesamt 544.000 € an CDU, SPD und FDP [9].

2017 – Trotz Bekenntnis zum Tabakrahmenübereinkommen (FCTC) der WHO von 2003 setzt Volker Kauder, Vorsitzender der Unionsfraktion, das vom Kabinett verabschiedete Gesetz nicht auf die Tagesordnung [10].

Ad 2: Passivrauchen in geschlossenen Fahrzeugen in Anwesenheit von Minder­jährigen oder Schwangeren

In einem durch Tabakrauch verrauchten Auto sind Schwangere, Ungeborene oder Kinder/ Minderjährige besonders gefährdet – aktiv rauchende Schwangere doppelt gefährdet?

Man sollte doch annehmen, dass es im Gesundheitsministerium von NRW wenigstens einen Arzt gibt, der Ihnen als dem NRW-Gesundheitsminister (2005 bis 2010 und jetzt seit 2017) das Fetale Tabaksyndrom erklärt: Schädigung des Embryos (bis zur 9. oder Fetus ab der 9. Schwangerschaftswoche) als Folge des Rauchens in der Schwangerschaft:

  • Rauchende Schwangere nehmen eine eindeutige Risikoschwangerschaft in Kauf: Das Risiko einer Fehlgeburt, einer Totgeburt und des plötzlichen Kindstods (SIDS) ist deutlich erhöht und ein geringeres Geburtsgewicht oder Hirnschäden von Babys können folgen.
  • Jede fünfte Schwangere in Deutschland raucht bis zur Geburt (Studie Uni Greifswald).

Entscheidend für die Polizeibeamten:
Die Risikoschwangerschaft wirkt sich im ersten Schwangerschaftsdrittel (3 Monate bzw. etwa 13 Wochen) aus, d.h. in dieser Zeit findet die Schädigung des Kindes vornehmlich statt. Eine aktiv oder passiv rauchende Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel zu identifizieren, ist praktisch unmöglich.

Ad 3: Polizei-Kontrolle mit Bild-Beweis

Wenn in Zukunft ein Bild-Beweis bei einer Polizei-Kontrolle gefordert wird, dann könnten folgende Anforderungen an einen Polizisten entstehen – nach der Bundesrats Drucksache 435/19 „allenfalls geringfügiger Erfüllungsaufwand“: Kontrolle der Geschwindigkeit, des Anschnallgurts, der Umweltplakette, eines Handys, Raucher im Beisein von Minderjährigen, aktiv oder passiv rauchende Schwangere, Alkoholgenuss.

Ein Bußgeldkatalog könnte dann ab 2020 (PKW innerorts, ohne Punkte in Flensburg bzw. Fahrverbot) wie folgt aussehen:

  • Höchstgeschwindigkeit (11 - 15 km/h) – 25 €
  • Nicht angeschnallt – 30 €
  • Umweltzone ohne Umweltplakette – 80 €
  • Handy am Steuer – 100 €
  • Rauchen – Schwangere/Minderjährige  –  ?
  • 1. Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze  –  500 €

Sehr geehrter Herr Minister, mit Dank im Voraus für Ihre Antwort, die mit diesem Offenen Brief in www.widersprueche.eu publiziert wird, und besten Grüßen nach Düsseldorf

R. Zander, Mainz (77, parteilos)

  1. Süddeutsche Zeitung: 12./13.10.2019
  2. Deutsches Ärzteblatt: 28.02.1992
  3. Allgemeine Zeitung Mainz: 24.11.1997
  4. Allgemeine Zeitung Mainz: 13.02.1998
  5. Allgemeine Zeitung Mainz: 06.10.2000
  6. Allgemeine Zeitung Mainz: 31.05.2006
  7. Allgemeine Zeitung Mainz: 27.07.2006
  8. Süddeutsche Zeitung: 18.04.2017
  9. Süddeutsche Zeitung: 31.05.2017
  10. Süddeutsche Zeitung: 21.07.2017

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